Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Allgäuer Genusstage – Herausgeber Landkreise Ostallgäu und Unterallgäu) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.allgaeuer-genusstage.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 08.2025 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Landkreis Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-484
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
www.landkreis-ostallgaeu.de
Landkreis Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Telefon: 08261 995-0
Fax: 08261 995-10644
E-Mail: poststelle@lra.unterallgaeu.de
www.landratsamt-unterallgaeu.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Evaluationsmethode
Evaluierung mit WAVE web accessibility evaluation tool
Weitere Infos siehe: https://webaim.org/
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2025 überprüft.
